Dänemark

Kopenhagen

 

Zulassung: RechtsanwŠlte in DŠnemark sind entweder bei allen Amtsgerichten mit der Berufsbezeichnung ãAdvokat (L)Ò oder bei allen Amts-, den beiden Landgerichten in Kopenhagen und Viborg und dem ãHšchsten GerichtshofÒ mit der Berufsbezeichnung ãAdvokat (H)Ò zugelassen.

Anwaltszwang: DŠnemark kennt keinen Anwaltszwang, d.h. jede Partei kann sich auch vor dem Obersten Gerichtshof selbst vertreten. Erscheint die Partei nicht selbst zum Gerichtstermin ist eine Vertretung nur durch nahe Angehšrige, Angestellte oder einen Rechtsanwalt zulŠssig.

Notarszwang: Einen selbststŠndigen Notar kennt das dŠnische Recht nicht. Dessen Aufgaben werden von RechtsanwŠlten bzw. Gerichtsmitarbeitern (notarius publicus) Ÿbernommen.

Prozesskostenhilfe/Pflichtverteidiger: Das dŠnische Strafrecht kennt das Institut der Pflichtverteidung in allen FŠllen ãnotwendiger VerteidigungÒ. FŠlle der notwendigen Verteidigung sind: Inhaftierung, Verfahren vor dem Landgericht und Berufungsverfahren. In diesen FŠllen wird dem Angeklagten/Beschuldigten ein Pflichtverteidiger gestellt. Im Zivilverfahren kann auf Antrag einer einkommensschwachen in- und auslŠndischen Partei Prozesskostenhilfe (ãfri procesÒ) bewilligt werden. Die Antragstellung erfolgt nicht bei Gericht, sondern bei der Oberen Verwaltungsbehšrde. In Kopenhagen ist dies der ãOberprŠsidentÒ, sonst der ãStatsamtsmandÒ.

AnwaltsgebŸhren: Das anwaltliche GebŸhrenrecht ist in verschiedenen GebŸhrentabellen geregelt, die von der Rechtsanwaltskammer erlassen und vom PreisŸberwachungsamt genehmigt werden mŸssen.

GebŸhren-/Kostentragung: Das dŠnische Recht kennt keinen gesonderten Kostenausspruch, mit dem die Kosten des Verfahrens einschlie§lich der Rechtsanwaltskosten ganz oder teilweise einer Partei auferlegt werden. Das Gericht ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet - auch ohne Antragstellung Ð im Urteil der obsiegenden Partei einen Pauschalbetrag zuzusprechen, der sich an den GebŸhrentabellen orientiert, hŠufig aber nicht alle GebŸhren und Kosten der obsiegenden Partei deckt.